Abtrennung von
Innsbruck
pätestens seit dem
Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-1748) musste Maria Theresia auf die strategisch
wichtige Bedeutung der "Vorlande", die Südbaden und grosse Teile der
Nordwestschweiz umfassten (das Elsass war 1748 an Frankreich verloren gegangen),
aufmerksam geworden sein. Denn auf diesem schmalen Zugang zu Österreich wurden zahlreiche
Machtkämpfe zwischen Frankreich und Österreich ausgetragen.
orderösterreich hatte
zwar eine eigene Regierung mit Sitz in Freiburg, die jedoch der Regierung in Innsbruck
untergeordnet war. Maria Theresia unterstellte im Jahre 1752 die vorderösterreichische
Regierung direkt dem Wiener Hof. Damit war Vorderösterreich eine eigene Provinz im
Reichsverband geworden. Die Regentin begründete diese Massnahme, mit der schnelleren und
effizienteren militärischen Hilfe, die sie im Bedarfsfalle diesem bedeutenden Landstrich
zukommen lassen könne.
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Weniger
Steuern
as Steuersystem ihres
Erzrivalen, des Preussenkönigs Friedrich II, imponierte Maria Theresia derart, dass sie
es auf ihre Art kopierte. Die Besteuerung sollte nach dem Gleichheitsprinzip erfolgen. Das
bedeutete, dass die Bauern, die bis jetzt die Hauptlast trugen, entlastet werden sollten.
Im gleichen Zug wurden Adel und Klerus, die bis jetzt von steuerlichen Abgaben weitgehend
verschont geblieben waren, steuerpflichtig.
ie Staatssteuer wurde auf
Grund- und Hausbesitz erhoben, deshalb war es nötig, sie genau zu erfassen. In den
Gemeinden am Hochrhein wurden deshalb vier vereidigte Geometer beauftragt, sämtliche
Rustikalgüter (Privatbesitz) und Dominikalgüter (Kirchen-, Herrschafts- und
Korporationsgüter) in ein Katastervereichnis aufzunehmen. So entstanden die ersten
Gemarkungspläne der Fricktaler Gemeinden. Die Grundstücke wurden geschätzt und nach
einem neuen Steuerfuss besteuert.
uch im Fricktal ging die
Steuerreform nicht ohne Protest der bisher privilegierten Schichten vor sich. Auch der
Rheinfelder Rat reichte 1765 einen Rekurs über die Steuertaxation ein. Maria Theresia
wischte jedoch alle Reklamationen vom Tisch, indem sie auf die "gottgefällige
Gleichheit in Steuersachen" verwies.
as Ergebnis der Steuerreform
war, dass die Bauern und Bürger weit weniger Steuern als bisher zu bezahlen hatten. Und
trotzdem verbuchte die Staatskasse das Doppelte an Steuereinnahmen, weil die bisher
privilegierten Stände nun zur Kasse gebeten wurden.
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Eingriffe in die Verfassungen
der Städte
in Merkmal des
Absolutismus, war die staatliche Zentralisierung der Verwaltung. Um diese zu erreichen,
mussten die städtischen Selbstverwaltungen, die auf einem eigenen Stadtrecht basierten,
zurückgestutzt werden. Neue Magistratsordnungen wurden in den Städten Vorderösterreichs
eingeführt, die sich gezielt gegen den Einfluss der Zünfte richteten. So durfte kein
Zunftmeister mehr in den Grossrat (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Grossen Rat)
ernannt werden. Der Grossrat bestand aus sechs Repräsentanten der Bürgerschaft, der dem
Magistrat bei Angelegenheiten, bei denen es um das Wohl der gesamten Stadt ging, beratend
zur Seite stand.
er Magistrat setzte sich aus
dem Bürgermeister, dem Stadtschreiber und je nach der Grösse der Stadt aus vier bis
sechs Ratsmitgliedern zusammen (in Laufenburg sechs, in Rheinfelden vier Ratsmitglieder).
Dem Magistrat unterstand neben der laufenden Verwaltung der Stadt auch die niedere
Gerichtsbarkeit. Er tagte alle vierzehn Tage unter dem Vorsitz des Vogtes.
ämtliche wirtschaftliche
Angelegenheiten unterstanden dem "internen Rat" oder der
"Wirtschaftsdeputation". Ihm gehörten der Bürgermeister, der Stadtschreiber
und ein bis zwei Ratsmitglieder an (in Laufenburg zwei Personen, in Rheinfelden eine).
Letztere durften aus Parteilichkeitsgründen kein städtisches Amt bekleiden. Der
Wirtschaftsdeputation oblag die Aufsicht über die Stadt- und Steuerkasse und über die
städtischen Bediensteten. Bei Geldanleihen oder Grundstückskäufen und -verkäufen
mussten der Magistrat und der Grossrat hinzugezogen werden.
ie neue Magistratsordnung
bedeutete einen Einschnitt in die städtische Selbstverwaltung. Trotzdem wurde sie ohne
grosses Murren hingenommen, weil damit der Misswirtschaft und der nachlässigen
Verwaltung, die in den Städten überhandgenommen hatte, ein Riegel vorgeschoben wurde. Im
Zuge der städtischen Verwaltungsreform wurde auch das selbstherrliche Walten der
Ratsleute eingeschränkt. So wurden zum Beispiel dem Rheinfelder Rat die üppigen
Gastmähler verboten, die sich dieser auf Kosten der Stadtkasse an Fest- und Markttagen
genehmigte.
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Die
Feuerversicherung
in Novum im Sozialbereich
stellte die allgemeine Feuerversicherung aus dem Jahre 1764 dar. Um die Prämie
festzusetzen, wurden die Gebäude geschätzt, was zugleich für die Steuertaxation von
Bedeutung war. Jedes Haus erhielt eine Brandversicherungsnummer - im heutigen
Sprachgebrauch eine Hausnummer. Diese wurden von Reisenden aus dem weniger
fortschrittlichen benachbarten Berner Untertanengebiet und aus Zürich ausgiebig bestaunt.
ie Versicherungsprämie
betrug 9 1/4 Kreuzer pro 100 Gulden Sachwert. Die Hausbesitzer waren verpflichtet, die
Prämien an die Gemeinde abzuliefern, von wo diese dann an die "Breisgauische
Feuerassoziätät" weitergeleitet wurden.
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Schulbildung
uch auf kulturellem Gebiet
leistete Maria Theresia Pionierarbeit. Sie reformiete und vereinheitlichte das Schulwesen.
Zwar gab es in vielen Gemeinden am Hochrhein schon Schulen, an denen kirchliche und
weltliche Lehrkräfte unterrichteten. Jedoch stand es oft mit dem Ausbildungsstandard der
Lehrer nicht zum besten und auch der Unterrichtsstoff war nicht einheitlich. Um den
Lehrern eine einheitliche Grundausbildung zuteil werden zu lassen, verfügte Maria
Theresia in der "Allgemeinen Schulordung" von 1775, dass jeder Lehrer eine
sogenannte "Normalschule", ein Lehrerseminar, zu besuchen habe oder sich
mindestens dort einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen müsse. In Freiburg enstand
bereits 1773 das erste Lehrerseminar Vorderösterreichs.
aria Theresia, die die
Schulausbildung als wichtigste Grundlage der "wahren Glückseligkeit der Nation"
ansah, ordnete weiter an, dass in jedem Dorf und Pfarrort eine Schule zu errichten sei.
Selbst der Inhalt der Lehrpläne wurde von ihr abgesegnet. Die Lehrer waren gehalten, auf
die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht - für Jungen und Mädchen - zu achten. Diese
konnte sich jedoch, besonders in ländlichen Gemeinden, nur allmählich durchsetzen, weil
es den Eltern schwer ankam, die Notwendigkeit eines Schulbesuchs einzusehen. Waren sie
doch bis jetzt gewohnt, ihre Kinder überwiegend als Arbeitskräfte und nicht als
Schulkinder zu sehen. Jedoch wurde auch dieses Faktum berücksichtigt. Für die
Bauernkinder wurde der Schulbesuch altersmässig geregelt und jahreszeitlich abgestuft.
Halbjährlich prüften in den Stadt- und Dorfschulen Honoratioren aus der Politik und der
Geistlichkeit die Schüler auf Herz und Nieren. Bei entsprechender Fähigkeit konnten
diese dann in die Lateinschule überwechseln.
ie geistlichen und
weltlichen Lehrer waren einer staatlichen Aufsichtsperson über den regelmässigen
Schulbesuch ihrer Zöglinge rechenschaftspflichtig. Aber auch das Engagement der Lehrer
und deren sittliches und moralisches Verhalten wurde von Staats wegen überprüft und
beurteilt. So erhielt zum Beispiel eine Schulkommission in Möhlin 1773 den Auftrag,
"Aufführung, Sitten und Wissenschaften" der Lehrer zu untersuchen und "in
üble Sitten und Unfleiss verfallende Schulmeister abzuschaffen".
ie Lehrer wurden einheitlich
besoldet, was deren Status erheblich hob. Ausserdem waren diese nun nicht mehr gezwungen
mehr oder weniger ehrenhafte Zusatzarbeiten zu übernehmen, um sich den Lebensunterhalt zu
sichern.
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Die
Kirchenreform
ls absolutistische
Herrscherin, war Maria Theresia bestrebt, die Kirche dem Staat unterzuordnen. Als
aufgeklärte Monarchin bezog sie die Kirche als Institution in ihr utilitaristisches
Denken mit ein und dachte ihr folglich, wie der Schule, die Aufgabe zu, die Untertanen zu
erziehen. Staatliche Verordnungen sollten das kirchliche Leben bis in alle Einzelheiten
regeln. Maria Theresia schaffte einige Feiertage ab, weil ihrer Ansicht nach damit zuviele
Arbeitstage verloren gingen. Zugleich sollte der Sonntag wieder in das Zentrum der
kultischen Verehrung gerückt werden. Der Besuch des Sonntagsgottesdienstes wurde zur
staatsbürgerlichen Pflicht erklärt. Mit dem Dekret, die Wirtshäuser an Sonntagen erst
ab vier Uhr nachmittags zu öffnen, wollte Maria Theresia dem Sonntag wieder vermehrt
Heiligung verschaffen. Ausserdem wurden an Sonntagen Ganten, Weinkäufe und andere
Handelsgeschäfte untersagt.
it einer strengen Regelung
der Wallfahrten und traf die Monarchin den Nerv der Volksfrömmigkeit. Sie verbot
Wallfahrten, die mehr als einen Tag dauerten. Ebenso wurde verboten, eine Wallfahrt zu
Pferd mitzumachen. Dies wurde mit dem Verlust des Pferdes und einem achttägigen Arrest
geahndet.
atürlich ist auch hier
wieder der Hintergedanke mitbestimmend, dass mit mehrtägigen Wallfahrten wertvolle
Arbeitstage verloren gingen. Maria Theresia wollte aber auch üblen Begleiterscheinungen
dieser Ereignisse, wie übermässigem Essen und Trinken, einen Einhalt gebieten. Auch
sollte so wenig Geld wie möglich ins Ausland gelangen.
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Wald-
und Forstwirtschaft
aria Theresia
beabsichtigte mit ihren Reformen stets das Volkswohl zu heben. In diese Richtung gingen
auch die Vorschriften, welche die Waldnutzung betrafen. Eine effiziente Wald- und
Forstordnung wurde von der Regierung in Freiburg den diversen Waldeigentümern im Fricktal
vorgelegt. Damit sollte der Übernutzung des Waldes, die zu einem gravierenden Holzmangel
geführt hatte, einen Riegel vorgeschoben werden. Speziell ausgebildete Forstleute waren
für die Pflge des Waldes verantwortlich. Auch Privatleute, Bürger und Bauern, sollten
dazu erzogen werden, sorgfältig mit dem Gut "Wald" umzugehen. Da jedoch das
Holz ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens war, wurden die Vorschriften, trotz
der angedrohten Sanktionen, häufig umgangen.
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Nicht liberal, aber fortschrittlich
icherlich war die
Herrschaft Maria Theresias nicht liberal und von den Idealen der Französischen
Revolution, die nur acht Jahre nach dem Tod der Kaiserin stattfand, noch weit entfernt.
Auch wenn sich die Reformen und Dekrete Maria Theresias hin und wieder etwas harsch
ausnahmen, so anerkannten doch ihre Untertanen, dass sie zum Wohl des Volkes geschahen.
Besonders die Bewohner des Fricktals konnten Vergleiche zu ihren Nachbarn ziehen und
erkennen, wie fortschrittlich die Herrschaft Maria Theresias war. Ihrer Person wurde
deshalb immer noch mit Liebe und Veehrung gedacht, als die habsburgische Herrschaft im
Fricktal schon längst beendet war.
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iteratur:
 | Fricker Heinz, Nawrath Theo (Hrsg.), Geschichte der Stadt
Laufenburg, Bd. 1, Laufenburg/Baden, Laufenburg/Schweiz 1979.
|
 | Maria Theresia, Joseph II, Laufenburg 1984. |
 | Schieb Karl, Geschichte des Dorfes Möhlin, Schaffhausen
1985. |
 | Ders., Geschichte der Stadt Rheinfelden, Thayngen-
Schaffhausen, 1961. |
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